Unternehmensbewertung für Zwecke der Steuerbemessung im Spannungsfeld von Individualisierung und Kapitalmarkttheorie : ein aktuelles Problem vor dem Hintergrund der Erbschaftsteuerreform
Hans Dirrigl
Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgend wurde mit der Erbschaftsteuerreform in § 11 BewG ein Bewertungssystem kodifiziert, das zur Bestimmung des gemeinen Werts für Anteile an Kapitalgesellschaften bzw. für das Betriebsvermögen auf die Methodik der Gesamtbewertung rekurriert. Damit hat die Unternehmensbewertung für Zwecke der Steuerbemessung neue Impulse und die betriebswirtschaftliche Steuerlehre ein neues, praktisch sehr bedeutsames, Forschungsobjekt erhalten. Das in § 11 BewG verankerte Bewertungssystem bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen Individualisierung und Kapitalmarkt-orientierung. Allerdings zeigt sich, dass der nahe liegende Reflex, den für die objektivierte Wertbestimmung im gesellschaftsrechtlichen Kontext konzipierten Bewertungsstandard IDW S 1, der auf kapitalmarkttheoretischen Elementen basiert, für steuerrechtliche Bewertungsanlässe als Referenzkonzept zu verwenden, auf schwerwiegende Bedenken stößt. Letztlich erscheint nur eine Bewertungskonzeption geeignet, die auch Möglichkeiten für die Individualisierung wertbestimmender Größen eröffnet. Ein an dieser Maxime orientiertes Konzept wird im Rahmen dieses Beitrages mit dem Standard-Ertragswertverfahren entwickelt. Dessen besondere Eignung ist auch dadurch begründet, dass bei steuerrechtlich-geprägten Bewertungsanlässen vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu bewerten sind, bei denen häufig eine Einheit von Eigentum und Leitung gegeben ist. Deren Merkmale unterscheiden sich fundamental von den Bewertungsobjekten, die den typischen Anwendungsfall des IDW S 1 repräsentieren.