Der Rahmen für die Länderfinanzen wird maßgeblich durch die Finanzverfassung der Art. 104a bis 114 Grundgesetz gebildet. Auf der Einnahmeseite stellen die Steuern die dominierende Position dar; neben den eigenen (Länder-)Steuern erhalten sie noch Anteile an den Gemeinschaftssteuern. Die größten Ausgabepositionen sind die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede bezüglich der Finanzlage der Länder.