Regulierung digitaler Plattformen als Infrastrukturen der Daseinsvorsorge
Christoph Busch ; Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik
Digitale Plattformen wie Amazon, Google oder Facebook sind binnen weniger Jahre zu zentralen Akteuren der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft aufgestiegen. Onlinemarktplätze, Suchmaschinen und soziale Netzwerke sind aus dem Alltag der meisten Menschen kaum mehr wegzudenken. Zugleich wächst die Kritik an der wirtschaftlichen Macht und dem gesellschaftlichen Einfluss der „Super-Plattformen“ (Ezrachi/Stucke 2016: 149). Rufe nach einer Zähmung oder gar Zerschlagung der großen Digitalunternehmen werden in Europa und den USA immer lauter (Teachout 2020; Pasquale 2018). Dabei fällt auf, dass der Aufstieg digitaler Plattformen in der aktuellen rechtspolitischen Debatte in erster Linie als ein wettbewerbspolitisches Problem diskutiert wird. „Plattform macht“ wird mit „Marktmacht“ gleichgesetzt. Dementsprechend wird die Lösung in einer Reform des wettbewerbsrechtlichen Rahmens gesucht. Sowohl die im Januar 2021 in Kraft getretene 10. GWB-Novelle als auch der im Dezember 2020 veröffentlichte Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Digital Markets Act (DMA) folgen diesem Denkmuster und stellen wettbewerbspolitische Ziele in den Mittelpunkt. Der ebenfalls im Dezember 2020 vorgelegte Kommissionsvorschlag für einen Digital Services Act (DSA) adressiert daneben auch Risiken in Bezug auf Meinungsfreiheit und den gesellschaftlichen Diskurs. Bei der Durchsetzung setzt der DSA aber im Wesentlichen auf ein Modell der regulierten Selbstregulierung und vertraut auf die Selbstaufsicht der Plattformbetreiber. Auf nationaler Ebene ergänzt der im November 2020 in Kraft getretene Medienstaatsvertrag den primär wettbewerbsrechtlichen Ansatz durch eine Reform des medienrechtlichen Regulierungsrahmens. Im Fokus steht dabei die Sicherung von Meinungs- und Medienvielfalt. Die genannten Reforminitiativen sind wichtige Bausteine für eine Modernisierung des rechtlichen Ordnungsrahmens der Plattformökonomie. Die aktuelle Fokussierung des regulatorischen Diskurses auf Markt- und Meinungsmacht digitaler Plattformen greift jedoch zu kurz, denn die „Plattformisierung“ von Wirtschaft und Gesellschaft lässt sich nicht allein als Wettbewerbsproblem erfassen. Der Einfluss der großen Plattformen reicht inzwischen viel tiefer hinein in die Strukturen der digitalen Gesellschaft. Plattformen wie Amazon, Google und Facebook, aber auch digitale Start-ups, die später häufig von den großen Digitalkonzernen aufgekauft werden, dringen immer weiter in Lebensbereiche vor, in denen es um gesellschaftliche Teilhabe und die Grundversorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Leistungen geht. Digitale Plattformen haben sich damit zu Infrastrukturen der digitalen Daseinsvorsorge entwickelt. Vor diesem Hintergrund spricht sich die vorliegende Studie für einen Perspektivwechsel in der aktuellen Regulierungsdebatte aus: Plattformregulierung ist nicht nur eine Frage der Wettbewerbspolitik, sondern auch eine Frage der Infrastrukturpolitik und staatlicher Infrastrukturverantwortung. Erforderlich ist daher eine Ergänzung des Regulierungsrahmens um spezifische Regelungen, die auch die infrastrukturelle Funktion digitaler Plattformen und ihre zunehmend wichtige Rolle im Bereich der Daseinsvorsorge erfassen. Das ist notwendig, um der staatlichen Gewährleistungsverantwortung im Bereich der Daseinsvorsorge auch unter den Bedingungen der „Plattformgesellschaft“ (van Dijck et al. 2018) gerecht zu werden.