- Vorwort
- Executive Summary
- 1 Einleitung
- 2 Die Leica-Entscheidung
- 2.1 Nichtigkeit
- 2.2 Anfechtbarkeit
- 3 Die Hypovereinsbank-Entscheidung sowie die Entscheidung des Landgericht Krefeld
- 3.1 Das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München sowie das Landgericht Krefeld entschieden – in ähnlich gelagerten Fällen – völlig anders. Mangelnde Nichtigkeit nach Oberlandesgericht München
- 3.2 Mangelnde Anfechtbarkeit nach Oberlandesgericht München
- 3.3 Die Entscheidung des Landgerichtes Krefeld
- 4 Einheitliche Schriftform als Nichtigkeitsgrund: Modalitäten der Stimmrechtsvollmacht als Bedingungen im Sinne des § 121 Abs. 3, Satz 2 AktG?
- 4.1 Der Ansatz der Leica-Entscheidung
- 4.2 Die herrschende Meinung
- 4.3 Stellungnahme
- 4.4 Möglichkeit der Satzungsregelung: Ist § 135 Abs. 2, Satz 4 AktG dispositiv?
- 5 Gesetzesverstoß als Anfechtungsgrund: § 135 Abs. 2, Satz 4 AktG als bloße Ordnungsvorschrift
- 5.1 Zwingende Rechtsnorm oder ordnungsrechtliche Sollvorschriften
- 5.2 Charakter des § 135 Abs. 2, Satz 3 AktG
- 5.3 Zwischenergebnis
- 6 Auswirkungen der Leica-Entscheidung: eine echte „Bredouille“ .
- 6.1 Wirkungen eines Urteiles
- 6.2 Insbesondere mögliche Nichtigkeitsklage
- 6.3 Besonderheit: Rückabwicklung einer durchgeführten Kapitalerhöhung
- 7 Auswege aus der „Bredouille“?
- 7.1 Möglichkeit eines Bestätigungsbeschlusses
- 7.2 Freigabeverfahren nach § 246a AktG
- 7.3 Durchführung einer erneuten Hauptversammlung
- 8 Mögliche künftige Satzungsregelung
- 9 Zusammenfassung
Persistent link: https://www.econbiz.de/10005865604