Arbeitnehmerhaftung: Änderung der Grundsätze im Wege der Rechtsfortbildung - Ausdehnung auf alle im Arbeitsverhältnis betrieblich veranlassten Arbeiten - Generelle Beschränkung aufgrund entsprechender Anwendung des S 254 BGB bei verfassungskonformer Auslegung - Keine Änderung der Abwägungsmerkmale bei der Schadensteilung (BAG vom 27. 9.1994)