Arbeits- und Sozialrecht - Arbeitsrechtliche Entscheidungen - Entgeltrecht: - Eingruppierung nach abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung oder gleichgestellter dreijähriger Tätigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahrs - Berufsjahrsteigerung der gleich gestellten Angestellten nach Massgabe der einschlägigen Tätigkeitsjahre nach Ableistung der dreijährigen Tätigkeit - Begriff der Berufsjahre ...