Arbeits- und Sozialrecht - Arbeitsrechtliche Entscheidungen - Entgeltrecht - Eingruppierung von Hausmeistern: Notwendigkeit einer Ausbildung in einem einschlägigen, anerkannten Ausbildungsberuf - Grundlagenwissen hinsichtlich der Werterhaltung von Gebäuden als weitere Voraussetzung für die Eingruppierung - Deshalb keine einschlägige Ausbildung im Fall der Ausbildung zum Kraftfahrzeughandwerker- ...