Wir unterscheiden mehrere Begriffe des Eigenkapitals: die für dieverschiedenen bilanziellen Zwecke (Handels-, Konzern- undSteuerbilanzrecht; Überschuldungsstatus) ausgeprägten Eigenkapitalbegriffesowie die speziellen regulatorischen Eigenkapitalbegriffe desBank- und Versicherungsaufsichtsrechts. Kreditverträge und Anleihebedingungen,die z. B. eine bestimmte Eigenkapitalquote festlegen,können an einen dieser Eigenkapitalbegriffe anknüpfen oder eineneigenen, modifizierten Eigenkapitalbegriff verwenden. Die folgendenAusführungen beschränken sich auf einen diesen speziellen Begriffengewissermaßen vorgelagerten allgemeinen Eigenkapitalbegriff, der ander Bedeutung des Eigenkapitals für die Fremdkapitalgeber undsonstigen Gläubiger eines Unternehmens orientiert ist....