Einheitsbewertung des Betriebsvermögen - Teilwertvermutung für Wirtschaftsgüter, die nach technischer Ausstattung, Leistung und Grosse einmalig sind und keinen Marktpreis haben - Teilwert entspricht Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich etwaiger Abschreibungen (BFH-Urteil vom 12. 5. 1993)