Greenpeace-Plakataktion: Abbildung und Namensnennung des Vorstandsvorsitzenden- eines Chemie-Konzerns als Repräsentanten des Unternehmens mit scharfen, verbalen Angriffen zulässig - Grundrecht der Meinungsfreiheit gegen Persönlichkeitsschutz (BGH vom 12. 10. 1993)