Herausforderungen für Städte, Gemeinden und Lokale Agenda 21
Mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes (2003) verpflichtete der Landtag von Baden-Württemberg die Regionalverbände, die Windenergienutzung planerisch zu steuern. DieFörderung anderer regenerativer Energien sowie die (inter-) nationalen Ziele zur Reduktiondes CO2-Ausstoßes werden über diese regionalplanerischen Ausweisungen nicht erreicht.Insbesondere bleiben die in der Region in bedeutendem Umfang vorhandenen Möglichkeitenzur Nutzung von Geothermie, Biomasse, Wasserkraft ebenso wie spezifische Maßnahmenzur Senkung des Energieverbrauchs oder der Einsatz effizienter Energietechnik unberücksichtigt.