Konstruktionsprinzipien des Gesellschaftsrechts und seiner (Unternehmens-)Formen
Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland stellt prinzipiell zweiMöglichkeiten der Organisation von Unternehmen zur Verfügung: Ein Unternehmerkann sein Unternehmen einzelkaufmännisch betreiben und allein führen;er kann sich jedoch auch mit mehreren anderen Personen zusammenschließenund mit ihnen das Unternehmen gemeinsam führen. In diesem Fallentsteht eine Gesellschaft, deren Verhältnisse vom Gesellschaftsrecht erfasstund geregelt werden. Im Rahmen der deutschen Wirtschaftsordnung spielendie gesellschaftsrechtlich verfassten Unternehmen die fundamentale Rolle.Der entscheidende Schlüssel zu ihrer Anwendung ist die Kenntnis der Konstruktionsprinzipien des Gesellschaftsrechts und seiner (Unternehmens-)Formen.