• Einleitung
  • I. Geltungsbereich
  • II. Welche Gerichte der Mitgliedstaaten sind zuständig?
  • III. Verweisung an ein Gericht, das den Fall besser beurteilen kann
  • IV. Was geschieht, wenn das gleiche Verfahren in zwei Mitgliedstaaten anhängig gemacht wird?
  • V. Wie kann eine Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt werden?
  • VI. Die Vorschriften zum Umgangsrecht
  • VII. Die Vorschriften zur Kindesentführung
  • VIII. Vollstreckung
  • IX. Die Anhörung des Kindes
  • X. Zusammenarbeit der zentralen Behörden und gerichtliche Zusammenarbeit
  • XI. Verhältnis zwischen der Verordnung und dem Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern von 1996
  • Anhang: Scheidungsverfahren in der Europäischen Union - Knapper Überblick über die Vorschriften für Ehesachen
  • Schaubilder
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