Wir untersuchen eine Gewinnsteuer in einer unsicheren Welt. Unser Steuersystem erlaubt einen zeitlich veränderlichen Steuersatz, aus diesem Grund wurde auch eine verallgemeinerte Zinskorrektur (ACE) eingeführt. Die Zinskorrektur ist insofern verallgemeinert, da sie einen Anteil des Produktes aus Zinssatz und Buchwert des Projektes von der Bemessungsgrundlage erlaubt, dieser Anteil kann zeitabhängig sein. Wir bestimmen die Bedingungen, unter denen diese Steuer investitionsneutral ist.
Um ein beliebiges Risikoverhalten der Investoren zu gestatten, verwenden wir den Martingalzugang. Wir zeigen insbesondere, dass der Markt mit Steuern genau dann arbitragefrei ist, wenn er ohne Steuern arbitragefrei ist. Wir leiten eine allgemeine Bewertungsgleichung her, die es uns erlaubt, die investitionsneutralen Steuersysteme zu charakterisieren. Unser Steuersystem verallgmeinert die bekannten neutralen Steuersysteme der Besteuerung des ökonomischen Gewinns sowie der Zinskorrektur nach Boadway/Bruce (1979) und Wenger (1983).
Die Besteuerung des ökonomischen Gewinns bleibt sogar dann investitionsneutral, wenn der Steuersatz zeitabhängig ist. Dies zeigt, dass die Behauptung von Bond/Devereux (1995), dass ein zeitlich konstanter Steuersatz unabdingbar für Neutralität ist, falsch sein muss. Selbst in dem Modell von Bond/Devereux (1995) können wir nachweisen, dass die Bedingung nicht haltbar ist.
Die Zinskorrektur bleibt ebenfalls neutral, wenn der Steuersatz zeitlich veränderbar ist. Damit zeigt sich, dass das Konzept der Zinskorrektur viel allgemeiner ist, als in der Literatur derzeit behauptet wird.