Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit,deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und die den Gläubigern nur mit demGesellschaftsvermögen haftet (§ 1 AktG). Sie ist ihrer Struktur nach Organisationsform für Publikumsgesellschaften. Der Gesetzgeber hat sie in ein starres Gerüst gekleidet, so dass es gerade für personalistische Unternehmen zwar möglich, aber sehr schwierig ist, ihren Einfluss auf das Unternehmen längerfristig zu erhalten. Es ist daher verständlich, dass die Gesellschafter eines personalistischen Unternehmens der Rechtsform der Aktiengesellschaft und Börsenführung zurückhaltend gegenüberstehen. Sie befürchten, dass ihre rechtlichabgesicherte Herrschaftsposition und ihr gemeinsamer Einfluss auf ihr Unternehmen gelockert oder sogar aufgelöst wird, wenn Aktionäre mit kurzfristigenInteressen und anderer Wesensart in die Gesellschaft eintreten. Gleichzeitigstellt die Aufnahme von Kapital durch Aktionäre eine äußerst günstige Finanzierungsmöglichkeit dar. Mithilfe dieses Geldes können Investitionen getätigt werden, die die Existenz des Unternehmens sichern. Es kann also auch für Unternehmer, die ihren Einfluss auf ihr Unternehmen behalten wollen, sehr interessant sein, sich für die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu entscheiden. [...]