Steuerrecht (Fortsetzung) - Steuerrechtliche Entscheidungen - Umsatzsteuer: - Steuersatz bei Überlassung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen - 2 Erstellung von Spezialsoftware für Lebensversicherung -- Kein ermässigter Steuersatz bei überwiegender Anwendung für Anforderungen beim Leistungsempfänger sowie bei Überlassung zur Vervielfältigung und zum Vertrieb nur als Nebenfolge ...