Steuerrecht - Steuerrechtliche Entscheidungen - Einkommensteuer - 2 Abzug von Vorsorgeaufwendungen - Auch Einmalzahlungen wie Abfindungen, für die keine Arbeitgeberanteile zu leisten sind, als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Bemessungsgrundlage für Kürzung des Vorwegabzugs einzubeziehen (BFH-Urteil vom 16.10.2002 XI R 71-00)