Steuerrecht - Steuerrechtliche Entscheidungen - Einkommensteuer-Gewerbesteuer - Gewerblicher Grundstückshandel - 2 In gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehende Objekte: Auch Gebäudeteile im Betriebsvermögen eines ruhenden Gewerbebetriebs nach Umbau in Eigentumswohnungen - Nicht das selbstgenutzte, wegen finanzieller Schwierigkeiten verkaufte Einfamilienhaus (BFH-Urteil vom 18.9.2002)