Steuerrecht - Steuerrechtliche Entscheidungen - Einkommensteuer - Unterhalt eines deutschen Staatsangehörigen türkischer Herkunft an Angehörige - Unterhaltsverpflichtung nach türkischem Recht - Abzugsfähig nur, soweit Personen nach BGB unterhaltsberechtigt (BFH-Urteil vom 4.7.2002)