Steuerrecht - Steuerrechtliche Entscheidungen - Umsatzsteuer: Versetzen, Ausholen, Befördern von Seelotsen - Unterhaltung von Lotsenein-richtungen - Wasser- und Schifffahrtsdirektion als Leistungsempfänger - Keine Umsätze für Seeschifffahrt (BFH-Urteil vom 6.12.2001)