Die Versorgung des Stifters und der Stifterfamilie bei Vermögensübertragung auf eine gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder Doppelstiftung und deren ertrag- und substanzsteuerlichen Auswirkungen
Die Motive eine Stiftung zu errichten sind so zahlreich wie ihre Formen und Zwecksetzungen. Im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung auf eine Stiftung stellt sich die Frage in wie fern eine Versorgung des Stifters und seiner Familie durch die Stiftung ermöglicht werden kann und welche ertrag- und substanzsteuerliche Folgen diese mit sich bringen. Nach einer allgemeinen Darstellung der für die Stiftung geltenden zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen werden anhand der gemeinnützigen Stiftung, Familienstiftung und Doppelstiftung verschiedene Versorgungswege dargestellt und auf Ebene des Stifters und der Stiftung steuerlich gewürdigt. Gegenstand der Betrachtung der Versorgungswege sind neben der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen, der Vorbehaltsnießbrauch an Grund- und Kapitalvermögen, sowie klassische Destinatärsbezüge und Arbeitsverhältnisse mit der Stiftung. Die ersten beiden Versorgungswege sind bereits für die Besteuerung der Vermögensübertragung relevant, während Destinatärsbezüge und Arbeitsverhältnisse erst im Rahmen der laufenden Besteuerung Beachtung finden. Für die gemeinnützige Stiftung wird ferner die Versorgung nach § 58 Nr. 5 AO betrachtet. Das im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen und dem Vorbehaltsnießbrauch entstehende Spannungsfeld wird im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften aufgezeigt. Weiterhin werden die von privaten Finanzdienstleistern angebotenen Versorgungsmodelle im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Stiftung diskutiert. Für die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen auf eine Stiftung finden ebenfalls die Grundsätze der vorweggenommenen Erbfolge Anwendung. Im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Stiftung ist die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften problematisch, der Vorbehalt eines Nießbrauchs hingegen nicht. In Betracht der schenkungsteuerlichen Würdigung ist der Vorbehaltsnießbrauch im Zusammenhang mit einer nicht steuerbefreiten Stiftung, im Gegensatz zu den Versorgungsleistungen, nicht sinnvoll. Destinatärsbezüge können jederzeit bei Erfüllung der satzungsmäßigen Vorschriften gewährt werden. Ebenso können Arbeitsverhältnisse eingegangen werden, wobei im Zusammenhang mit einer gemeinnützigen Stiftung die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung zu beachten sind. Die aufgezeigten und gewürdigten Versorgungswege können unter Beachtung der steuerrechtlichen Grenzen im Zusammenhang mit der Doppelstiftung steuerlich optimal eingesetzt werden.
| Alternative title: | The provisions for the benefactor and the benefactor’s family when transferring the assets to a non-profit making foundation, family foundation or double foundation and its implications concerning tax on income and the substance of property |
|---|---|
| Year of publication: |
2007
|
| Authors: | Seibold, Christine |
| Publisher: |
Universität Würzburg / Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Betriebswirtschaftliches Institut |
| Subject: | Stiftung | Steuer | Deutschland | Versorgung | foundation | taxation | benefactor |
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