Wirtschaftsrecht - Wirtschaftsrechtliche Entscheidungen - Börsenrecht: - Häufiges An- und Verkaufen von Devisen innerhalb der für Kassageschäfte üblichen Fristen von zwei Tagen: Scheinkassageschäfte als unzulässige verdeckte Differenzgeschäfte - Nichtvorliegen von Börsentermingeschäften (BGH-Urteil vom 18.12.2001)