Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht <Bonn - 2004
Nachfolgende Ausführungen beziehen sich, entsprechend demAuftrag des § 103 VAG, auf Entwicklung und Stand der deutschenVersicherungsunternehmen sowie der Niederlassungen vonVersicherungsunternehmen mit Sitz außerhalb der Mitgliedsstaatender Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen...