Rechnungen mit offenem Steuerausweis - Berichtigung durch Erklärung gegenüber Abnehmer, dass ursprünglicher Steuerausweis nicht mehr wirksam sei - Zurückerhalt von Originalrechnungen nicht erforderlich - Abweichung von Verwaltungsauffassung (BFH-Urteil vom 10. 12. 1992)