Corporate Governance und Krise : Verwaltungsrat und/oder Vorstand und Aufsichtsrat in Europa (Corporate Governance and Crisis: One- and Two-tiered Boards in Europe)
Deutsche Zusammenfassung: Im Gefolge der Finanzkrise ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob Versäumnisse in der Corporate Governance und bei deren zentralen player, dem Verwaltungsrat bzw. Vorstand und Aufsichtsrat, eine wesentliche Rolle für die Finanzkrise gespielt haben, und allgemeiner, welche aktienrechtliche Systeme, das einstufige bzw. das zweistufige System der Unternehmensleitung, krisenpräventionsgeeigneter sind. Der Beitrag untersucht diese beiden Fragen in vier Teilen: Das einstufige und das zweistufige System der Unternehmenskontrolle in europäischen Ländern; Funktionsanalyse der verschiedenen Systeme; Corporate Governance-Defizite und ihr Beitrag zur Finanzkrise: ein Meinungsstreit, und Folgerungen für die Wahl des einstufigen oder zweistufigen Systems.Das einstufige System ist international vorherrschend, was am Beispiel des UK board gezeigt werden kann. Demgegenüber ist das deutsche Aktienrecht der Hauptvertreter des zweistufigen Systems. Bei der Funktionsanalyse der verschiedenen Systeme zeigt sich, dass beide Systeme Vor- und Nachteile haben. Das Hauptargument für das einstufige System ist, dass bei diesem der Informationsfluss zum Kontrollorgan besser gewährleistet ist. Inwieweit Corporate Governance-Defizite für die Finanzkrise (mit-)verantwortlich waren, ist umstritten. Unbestreitbar gab es gerade bei den Banken und anderen Finanzinstituten wesentliche Corporate Governance-Defizite. Aber die eigentlichen Ursachen lagen anderswo. Bei der Wahl des einstufigen oder zweistufigen Systems stellen sich für Aktiengesellschaften vor allem drei Grundsatzprobleme: Information, Organisation und Verantwortlichkeit. Es zeigt sich, dass beide Systeme, wenngleich mit gewissen Unterschieden, diesen Problemen gerecht werden oder doch bei entsprechenden Reformen gerecht werden können. Besondere Folgerungen ergeben sich für Banken. Bei diesen hat der Schutz der Fremdkapitalgeber im Vordergrund zu stehen. Dafür muss in erster Linie die Aufsicht über die Finanzinstitute sorgen. Da beide Systeme ihre Vor- und Nachteile haben und es in der Praxis bei verbleibenden Unterschieden einen Trend zur Konvergenz gibt, sollte der Gesetzgeber den Aktiengesellschaften ein Wahlrecht zwischen beiden System einräumen, wie das viele europäische Länder tun und auch in Deutschland schon derzeit für die Europäische Aktiengesellschaft gilt
Year of publication: |
2019
|
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Authors: | Hopt, Klaus J. |
Publisher: |
[2019]: [S.l.] : SSRN |
Saved in:
freely available
Extent: | 1 Online-Ressource (16 p) |
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Type of publication: | Book / Working Paper |
Language: | Undetermined |
Notes: | In: Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht in der Krise, pp. 269-282, Jens-Hinrich Binder and Georgios Psaroudakis, (Hrsg.), Mohr Siebeck, 2018 |
Source: | ECONIS - Online Catalogue of the ZBW |
Persistent link: https://www.econbiz.de/10012868335
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