Verwaltung des Getreidehandels der Gemeinschaft unter Berücksichtigung von Ausfuhrerstattungen, besonderen Einfuhrregelungen und regionalen Beihilferegelungen zusammen mit den Antworten der Kommission : (vorgelegt gemäß Artikel 188c Absatz 4 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags)