2006-08-04–2006-08-06 - Leipzig (GERMANY) - Institut für Grundlagen des Rechts, Universität Leipzig
Nach Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Um die Aufgabe der Daseinsvorsorge zu erfüllen, hat der Staat bisher vor allem Sozialabgaben erhoben, die an den Tatbestand der Beschäftigung anknüpfen. In Zeiten dauerhafter...