Einkommensteuerpolitik im Bundestagswahlkampf : Analyse der Parteiprogramme und Ausblick auf die kommende Legislaturperiode
Martin Beznoska/Tobias Hentze
Die Einkommensteuerpolitik spielt in den Wahlprogrammen eine relevante Rolle. Darin unterscheidet sich der Bundestagswahlkampf 2021 nicht von vergangenen Wahlkämpfen. Allerdings ist es in den vergangenen 15 Jahren trotz Ankündigungen zu keiner grundlegenden Reform der Einkommensteuer gekommen. Dabei wäre angesichts der in den beiden vergangenen Jahrzehnten gestiegenen Einkommensteuerquote eine Entlastung gerechtfertigt. Nach den Wahlprogrammen streben im Grunde alle Parteien Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen sowie für Haushalte mit Kindern an. An dem Punkt hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf: Während Union und vor allem FDP über alle Einkommensgruppen hinweg die Belastung senken oder zumindest nicht erhöhen wollen, fordern SPD, Grüne und Linke eine höhere Belastung für Steuerzahler mit hohen Einkommen. Je nach Partei beginnen bei einem Single diese hohen Einkommen bei 80.000 Euro bis 120.000 Euro. Ein weiterer Unterschied betrifft das Familienbild. SPD, Grüne und Linke planen durch die Abschaffung oder Einschränkung des Ehegattensplittings Steuererhöhungen für Ehepaare, bei denen die Erwerbstätigkeit und in der Folge der Verdienst der Ehepartner unterschiedlich ist; der Extremfall ist ein Alleinverdiener-Ehepaar. Ziel ist es, die Zweitverdiener und damit vorallem die Ehefrauen zu einer höheren Erwerbstätigkeit zu motivieren. Ein Bestandsschutz für bestehende Ehen könnte den Effekt dämpfen oder die Wirkung in die Zukunft verlagern. Allerdings käme es bei einem Bestandsschutz zu der fragwürdigen Situation, dass zwei Ehepaare mit identischem Einkommen unterschiedlich viel Steuern zahlen - je nach Jahr der Heirat. Im Gegenzug sollen Familien durch die Einführung einer Kindergrundsicherung kompensiert werden. Die Analyse zeigt, dass bei einer kombinierten Einführung beider Reformen eine Mehrbelastung für Familien ab einem Bruttohaushaltseinkommen von etwa 100.000 Euro bestehen bleibt, während Familien mit geringerem Einkommen entlastet werden. Union und FDP wollen dagegen am bestehenden Ehegattensplitting und auch am Kindergeld und Kinderfreibetrag festhalten. [...]