Soloselbstständige in Deutschland : Strukturen, Entwicklungen und soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit : Studie im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung
Andreas Koch; Martin Rosemann; Jochen Späth
Die vorliegende Studie widmet sich der Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme für Soloselbstständige, d. h. selbstständig Tätige, bei denen keine weiteren Personen beschäftigt sind. Wodurch sind sie in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten? Erstens ist ihr Anteil an den Erwerbstätigen bzw. den „klassischen“ Selbstständigen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Derzeit gibt es über vier Millionen Selbstständige, darunter gut zwei Millionen Soloselbstständige. Sie haben überwiegend ein geringes Einkommen, sind meistens weder gegen Arbeitslosigkeit noch gegen Altersarmut versichert. Dazu sind sie nach dem Gesetz auch nicht verpflichtet. Lediglich der Abschluss einer Krankenversicherung ist vorgeschrieben. Zweitens sind viele von ihnen aufgrund ihres geringen Einkommens auch nicht in der Lage, sich gegen Arbeitslosigkeit und Altersarmut abzusichern. Genau dies sicherzustellen, ist ein prägendes Moment in der deutschen Sozialpolitik und hat konsequenterweise zu einer Debatte geführt, in der über Angebote freiwilliger und / oder verpflichtender Art für Soloselbstständige im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme nachgedacht wird. Zweitens bestehen schon seit längerer Zeit Überlegungen, den Kreis der gesetzlich Versicherten auf weitere Erwerbstätigengruppen auszuweiten. Hier spielt der Schutzgedanke zwar auch eine Rolle, aber es geht außerdem darum, bisher anderweitig versicherte und nicht-versicherte Personen in die gesetzlichen Sicherungssysteme zu integrieren, um darüber auch einen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der Systeme zu erreichen und den sozialen Ausgleich zu verallgemeinern. Diese Gedanken führen in Richtung Erwerbstätigenversicherung. Wie könnten Soloselbstständige nun besser geschützt und als neue Erwerbstätigengruppe in die sozialen Sicherungssysteme integriert werden? Um hierauf eine Antwort zu finden, haben wir drei Expertisen vergeben, und zwar zur – Arbeitslosen-, – Kranken- und – Rentenversicherung. In der vorliegenden Expertise analysieren Dr. Andreas Koch, Dr. Martin Rosemann und Dipl.- Volkswirt Jochen Späth vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen die Erwerbssituation von Soloselbstständigen und deren Absicherung im Rahmen der Arbeitslosenversicherung und machen Gestaltungsvorschläge für deren Weiterentwicklung.