Erwerbsminderungsrente : Reformnotwendigkeit und Reformoptionen ; Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung
Gerhard Bäcker; Ernst Kistler; Heinz Stapf-Finé
Die vorliegende Expertise zu den Reformnotwendigkeiten und -optionen der bestehenden Erwerbsminderungsrente in Deutschland resultierte aus der Darstellung von Argumenten für und gegen eine Rente mit 67 1. Denn es wurde im Verlaufe dieser Expertisenerstellung recht schnell deutlich, dass bei der Heraufsetzung der Regelaltersgrenze insbesondere die Arbeitnehmer nachteilig betroffen sind, die physische oder psychische Einschränkungen bei der Ausführung einer Tätigkeit haben, die häufig zur Erwerbsminderung führen. Nachteilige Auswirkungen resultieren allerdings nicht nur aus der Anhebung der Regelaltersgrenze. Hinzu kommen u. a. der im Vergleich zu anderen Ländern Europas erschwerte Zugang zu einer Erwerbsminderungsrente und auch noch nicht ausreichende Angebote für die Reintegration in den Arbeitsmarkt. Dieser Personenkreis ist insbesondere im Alter einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Aufgrund dieser Einschätzung haben wir das Autorenteam der Expertise Rente mit 67 – die Professoren Gerhard Bäcker, Ernst Kistler und Heinz Stapf-Finé – gebeten, zur Erwerbsminderung eine eigenständige Darstellung anzufertigen: Die Aufgabe bestand nicht nur darin, eine Situationsanalyse vorzunehmen, sondern auch eigene Gestaltungsvorschläge vorzutragen. Dazu gehörten u. a. Vorschläge, – wie die Zugangsvoraussetzungen zu einer Erwerbsminderungsrente erleichtert werden könnten. – Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf die Beantwortung der Frage gelegt, welche Institutionen im Bereich der Sozialen Sicherung zuständig sind und am ehesten zu einer Situationsverbesserung der Erwerbsgeminderten beitragen könnten. Es war auch zu prüfen, ob die Veränderung von Zuständigkeiten der Institutionen ein brauchbarer Weg für eine Verbesserung der Situation sein könnte. – Aber nicht nur die Institutionen der Sozialen Sicherung sollten betrachtet werden, sondern auch die betrieblichen Möglichkeiten zur Vermeidung von Erwerbsminderung. – Als ganz zentral ist auch die Einkommenssituation in Verbindung mit den Folgen von Abschlägen bei einer vorzeitigen Verrentung anzusehen.