EU‑Politik zur Bekämpfung der durch Schiffe erzeugten Meeresverschmutzung : noch nicht in ruhigen Gewässern
Europäischer Rechnungshof
Die EU hat ein Null-Schadstoff-Ziel für Wasser bis 2030 festgelegt. Vor diesem Hintergrund bewertete der Hof die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe. Insgesamt sind Verbesserungen bei den EU-Vorschriften zu verzeichnen, doch bestanden Mängel hinsichtlich der Umsetzung, und die Daten reichten nicht aus, um die Ergebnisse zu messen. Zwar hat die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs nützliche Instrumente entwickelt, doch haben die Mitgliedstaaten deren volles Potenzial nicht ausgeschöpft. Häufig haben sie ihre verbindlichen Ziele für Schiffsüberprüfungen nicht erreicht. Es gab keinen Überblick über die mit EU-finanzierten Projekten erzielten Ergebnisse oder über die Optionen für einen Ausbau. Schließlich war die Überwachung der Meeresverschmutzung durch Schiffe nicht angemessen. Die Empfehlungen des Hofes zielen darauf ab, die Wirksamkeit der Instrumente, die der Warnung vor Verschmutzungen dienen, zu verbessern, die Zielvorgabe für die Überprüfung von Schiffen stärker zu überwachen, die Auswirkungen der EU-Finanzierung zu steigern und die Meeresverschmutzung besser zu messen. Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.