Arbeits- und Sozialrecht - Arbeitsrechtliche Entscheidungen - Haftungsrecht - Arbeitnehmerhaftung: Haftungserleichterung nur bei betrieblich veranlasster Tätigkeit -- Keine Ausnahme im Ausbildungsverhältnis -- Verschulden des Arbeitnehmers muss sich nicht nur auf den Pflichtverstoss sondern auch auf den Schaden erstrecken (BAG-Urteil vom 18.4.2002)