Auskunftsanspruch der Aktionäre hinsichtlich der zu den DAX-Aktien gehörenden Beteiligungen des Unternehmens - Auskunftsanspruch hinsichtlich der Anteile, die mindestens 10% der Stimmrechte an der jeweiligen Gesellschaft umfassen oder einen börsennotierten Wert von mindestens 100 Mio. DM darstellen (Kammergericht vom 26. 8. 1993)