Das Wettbewerbsverbot des Vorstands in der AG & Co. KG
Die Entscheidung des OLG Hamburg vom 29. Juni 20071 behandelt im Schrifttum wenig diskutierteFragen des Wettbewerbsverbots in der AG & Co. KG. Ihr liegt im Wesentlichen folgenderSachverhalt zugrunde.Die J-Gruppe ist über eine 100%ige Tochtergesellschaft C-Verlag GmbH & Co. KG (C-KG),die Klägerin, an der G+J AG & Co. KG (G+J-KG) beteiligt, und zwar zu 24,6% an der KGund zu 25,1% an ihrer Komplementärin, der G+J-AG. Die B-AG hält die restlichen 74,9% ander G+J-AG und 73,4% an der G+J-KG. Die übrigen 2% an der G+J-KG hält die G+J-AG.Sowohl die G+J-KG als auch die B-AG sind unter anderem in der Herstellung und im Vertriebvon Zeitschriften tätig.Anstoß für den Rechtsstreit, über den das OLG Hamburg als Berufungsinstanz zu befindenhatte, war die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden der G+J-AG zum Vorstandsmitglied derB-AG. Gegenstand der Meinungsverschiedenheiten..