Trotz Zusammenführungweiterhin drei Systeme mit unterschiedlicherZielbestimmung Arbeitslosenversicherung (SGB III):Entstehen von Arbeitslosigkeit vermeiden, Dauerverkürzen Grundsicherung für Erwerbsfähige und ihreBedarfsgemeinschaften (SGB II)Eigenverantwortung stärken und dazu beitragen, dassEmpfänger Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln undKräften bestreiten können Sozialhilfe (SGB XII):Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde desMenschen entspricht..