Einem sog. Handtuch-Grundstück, das lediglich mit einer Garage bebaut werden kann, wird durch die bloße Möglichkeit seines Anschlusses an eine Wasserversorgungseinrichtung kein Vorteil i. S. d. § 7 Abs. 2 Satz 1 KAG vermittelt, der eine Beitragspflicht begründen kann (Änderung der bisherigen Rechtsprechung). - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.3.2013 - 6 A 10034/13.OVG