Entwicklung der (kollektiv-)rechtlichen Situation des Bundespersonals im Zuge der Reform des öffentlichen Dienstes in der Schweiz
Das schweizerische Personalrecht ist von einer weit reichenden Novellierung der Rechtsgrundlagengekennzeichnet. Die revidierte Bundesverfassung (BV)1 hat neben der Tarifautonomie derSozialpartner2 auch für den öffentlichen Dienst festgehalten, dass die Mittel des Arbeitskampfes− Streik und Aussperrung − grundsätzlich als ultima ratio zulässig sind. Entsprechend der völkerrechtlichenAnforderungen3 kann das Streikrecht nur noch ausnahmsweise ausgeschlossen werden,wenn dies notwendig ist, um unerlässliche Dienste für die Gesellschaft aufrechtzuerhalten...