Finanzierungsleasingverträge in China : Eine Kommentierung im Spiegel der jüngsten Interpretation des Obersten Volksgerichts (Financial Leasing Contracts in China: A Commentary in View of the Latest Judicial Interpretation of the Supreme People's Court)
Deutsche Zusammenfassung: Am 24.2.2014 hat das Oberste Volksgericht (OVG) eine justizielle Interpretation zum Vertragsgesetz bekannt gemacht, in der das Gericht speziell auf Fragen des Finanzierungsleasings eingeht. In dem Beitrag wird die vertragsrechtliche Seite von Finanzierungsleasinggeschäften behandelt: Nach einer kurzen Darstellung des Hintergrunds für den Erlass der Interpretation werden die Regelungen der Interpretation im Kontext der Bestimmungen zum Finanzierungsleasing im Vertragsgesetz vorgestellt, wobei auf eine Kommentierung der Interpretation zurückgegriffen wird, die unter der Leitung der zweiten Zivilkammer des OVG verfasst wurde. Der Beitrag schließt mit einem Fazit.Die OVG-Interpretation zum Finanzierungsleasing soll als Zwischenlösung bis zur Verabschiedung eines Leasinggesetzes dienen. Das Gericht springt insofern wieder einmal als Quasi-Gesetzgeber rechtsfortbildend ein. Dabei orientiert sich das OVG am Recht verschiedener Staaten und am internationalen Einheitsrecht, insbesondere am UNIDROIT-Übereinkommen über das internationale Finanzierungsleasing vom 28.5.1988 und am UNIDROIT-Modelgesetz über Leasing vom 13.11.2008. Es stellt sich heraus, dass offenbar die steuerrechtliche Dimension des Leasinggeschäfts, die in Deutschland, wie in vielen Nachbarländern der westlichen Welt auch, an der „Wiege“ dieses Rechtsinstituts stand und die verschiedenen Untertypen rechtlich geprägt und durchgeformt hat, in China keine besondere Rolle spielt. Die so intrikaten Abgrenzungsfragen zwischen wirtschaftlichem und rechtlichem Eigentum finden daher in China keine Parallele. Dagegen hat die vertragsrechtliche Seite – durch das Vertragsgesetz, aber insbesondere durch die justizielle Interpretation des OVG – bis in die Details des Leistungsstörungsrechts hinein eine sehr feingliedrige normative Erfassung erfahren, die den wirtschaftlichen Interessen im Dreiecksverhältnis der Beteiligten durchaus entspricht und sich auch in den Rechtsrahmen namentlich der UNIDROIT-Vorgaben einfügt
Year of publication: |
2015
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Authors: | Pissler, Knut Benjamin |
Publisher: |
[2015]: [S.l.] : SSRN |
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