Jobcenter-Angebote für erziehende Leistungsberechtigte im Kontext von § 10 SGB II : eine Bestandsaufnahme
Mariella Falkenhain, Andreas Hirseland, Emilie Dobrovolski, Ellen Wagner
Grundsicherungsbeziehende sind verpflichtet, regelmäßigen Einladungen zu Beratungs- und Vermittlungsgesprächen im Jobcenter nachzukommen, Suchaktivitäten nachzuweisen, Vermittlungsvorschlägen zu folgen oder an Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit oder zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen. Für Leistungsbeziehende ist die Aufnahme einer Beschäftigung oder Teilnahme an einer Fördermaßnahme jedoch laut Gesetz dann nicht zumutbar, wenn dies die Erziehung des Kindes gefährden würde (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II). Auf die Unzumutbarkeit berufen sich meistens Mütter mit einem oder mehreren Kindern unter drei Jahren. Die Jobcenter sind dazu angehalten, auch Leistungsbeziehende zu beraten und zu unterstützen, die sich auf die Unzumutbarkeit berufen. Aufgrund der begrenzten Mitwirkungspflichten kann eine Inanspruchnahme zumeist nur auf freiwilliger Basis erfolgen. [...]