Mit dem Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 18.12.2013 ordnet nunmehr auch Sachsen die Professorenbesoldung mit Wirkung zum 01.04.2014 neu. Das BVerfG hatte mit seinem Urteil vom 14.02.2012 die Beamtenbesoldung in der Besoldungsgruppe W2 in Hessen als evident unzureichend verworfen und damit bundesweit eine Neugestaltung der WBesoldung erforderlich gemacht. Wie in den parallelen Reformgesetzen oder -vorhaben des Bundes und zahlreicher anderer Länder ist eine (gestufte) Anhebung der Grundgehaltssätze von W2 und W3 bei einer gleichzeitigen (Teil-) Konsumtion der bisher bezogenen Leistungszulagen vorgesehen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen sowie ihre Auswirkungen auf das Bezügesystem und geht u. a. der Frage nach, inwieweit den Anforderungen des BVerfG auf diese Weise genügt werden kann.