Probleme der Altersvorsorge allein durch Änderung des Finanzierungsverfahrens nicht zu lösen
Die Bundesregierung plant konkrete Schritte zur längerfristigen Rückführung der Umlagefinanzierung zugunsten eines Aufbaus kapitalgedeckter Vorsorge. Die Reform zielt vor allem auf zwei fundamentale, für alle gegenwärtig noch im Erwerbsalter stehenden Versicherten geltenden, Änderungen ab: Eine längerfristige Senkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und eine Kompensation der entstehenden Lücken durch eine private, freiwillige Altersvorsorge, die mit Mitteln des Bundeshaushalts gefördert wird. Mit diesen Maßnahmen soll den Konsequenzen, die aus der verlängerten Lebenserwartung und dem Geburtenrückgang für die Finanzierung der GRV in den kommenden Jahrzehnten resultieren, begegnet werden. Die Einzelheiten der Reform stehen bisher nicht fest. Der somit noch vorhandene Gestaltungsspielraum sollte auch für strukturelle Reformen genutzt werden, die wegen des Wandels im Erwerbs- und gesellschaftlichen Leben notwendig sind, aber nach wie vor noch nicht in Angriff genommen wurden. Wird das Konzept, wie es jetzt vorliegt, verwirklicht, dürfte dies nicht zuletzt aufgrund der Freiwilligkeit der privaten Zusatzvorsorge ungewollt zu einer noch größeren Einkommensungleichheit und möglicherweise zu Armut im Alter führen.
Year of publication: |
2000
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Authors: | Kirner, Ellen ; Meinhardt, Volker ; Wagner, Gert G. |
Published in: |
DIW Wochenbericht. - DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), ISSN 0012-1304. - Vol. 67.2000, 30, p. 479-489
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Publisher: |
DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) |
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