Der Fall Griechenland macht deutlich, dass im reformierten EWU-Regelwerk eine Lücke klafft, da es kein geordnetes und verlässliches Staatsinsolvenzverfahren gibt. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit eines Staatsbankrotts in einer Währungsunion tendenziell höher als bei Einzelstaaten, die ihre Staatsschulden mit eigener Geldpolitik monetisieren können. Zudem sind die Staatsschulden in den Industrieländern und vielen Ländern des Euroraums stark gestiegen und die Finanzmärkte zwischen den Euroländern stark vernetzt. Die vorliegende Analyse spricht sich daher für die Schaffung eines Staatsinsolvenzverfahrens aus. Dazu werden zunächst Vor- und Nachteile abgewogen und wichtige bestehende Vorschläge kurz und systematisch dargestellt. Daraufhin werden auf dieser Basis Anforderungen an ein Staatsinsolvenzverfahren abgeleitet und konkrete Vorschläge für dessen Gestaltung gemacht. Dabei werden die ersten Schritte mit einbezogen, die mit der Schaffung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemacht wurden.