Späte und teilweise widersprüchliche Umsetzung der Schuldenbremse in NRW
Diese Stellungnahme beurteilt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Schuldenbremse in NRW. Dabei werden die Details der einzelnen Regelungen zur Ausgestaltung kritisch diskutiert. Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung die Umsetzung der Schuldenbremse mit wesentlichen Einzelregelungen auf Gesetzesebene in der Landeshaushaltsordnung in letzter Minute regeln. Kritisch festzuhalten ist, dass in dem Entwurf ein willkürlicher Ausschnitt der Vorgaben zur Umsetzung der Schuldenbremse gesetzlich festgelegt wird. Bei der Konjunkturbereinigung will man ohne eingehende Untersuchung alternativer Verfahren das Konjunkturbereinigungsverfahren des Bundes per Gesetz übernehmen, während der ebenfalls bedeutsamen Bereinigung um finanzielle Transaktionen ohne Angabe von sachlichen Gründen nicht gefolgt wird.