Steuerrecht - Steuerliche Hinweise - Abgabenordnung: - Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Gewinne ausländischer Personengesellschaften, an denen inländische Gesellschafter beteiligt sind - Örtliche Prüfungszuständigkeit (BMF-Schreiben vom 2. 1. 2001)