UNTERNEHMEN TRAINER - Unwissenheit schützt vor Zahlung nicht - Trainer sollen sich gesetzlich rentenversichern. Doch nicht alle. Denn nur der Trainer, der als "Lehrer" gilt, ist beitragspflichtig. Kann er jedoch seine Tätigkeit als "Beratung" deklarieren, ist er von gesetzlichen Rentenzahlungen befreit.