Wie soll die Europäische Währungsunion mit reformunwilligen Staaten umgehen?
Thomas Schuster; Jürgen Matthes
Die Parlamentswahl in Griechenland offenbart, dass die Europäische Währungsunion (EWU) kein fest umrissenes Verfahren hat, wie sie mit reformunwilligen Staaten im Hinblick auf die Hilfsprogramme des Euro-Rettungsschirms umgehen soll. Eng mit dieser Lücke im Regelwerk verbunden ist die Frage, ob ein Austritt oder Ausschluss aus der EWU eine gangbare Option sein kann. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln spricht sich dafür aus, Zahlungen des Euro-Rettungsschirms konsequent einzustellen, wenn ein Staat deutlich und nachhaltig gegen das mit einem Hilfspaket verbundene Reformprogramm verstößt. In diesem Fall ist - als Ultima Ratio, aber auch nur dann - nicht auszuschließen, dass Reformverweigerung und die Einstellung der Hilfszahlungen zu einem EWU-Austritt des Landes führen. Denn die Konditionalität von Hilfsprogrammen des Euro-Rettungsschirms fungiert aus ordnungspolitischer Sicht als eine zentrale Säule der neu geschaffenen Krisenbekämpfungsarchitektur des Euroraums. Sie darf unter keinen Umständen aufgegeben oder nachhaltig gefährdet werden. Anderenfalls drohen massive Fehlanreize. [...]