Wirtschaftsrecht - Wirtschaftsrechdiche Entscheidungen - Zeichnung der Namensunterschrift für die Anmeldung einer GmbH & Co. KG zur Eintragung in das Handelsregister: Kein Erfordernis der Angabe der Firma unmittelbar bei der Unterschriftzeichnung (OLG Köln vom 7. 4. 2000)