Die (Un-)Zulässigkeit von Datenübertragungen innerhalb verbundener Unternehmen - Weder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) noch bereichsspezifische Vorschriften zum Datenschutz, wie etwa solche des Telekommunikationsgesetzes (TKG) oder des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG), kennen ein so genanntes Konzernprivileg. Entsprechend hoch sind auch in verbundenen ...