Boneberg, Franziska - 2009
GmbHs, die regelmäßig zwischen 500 und 2000 Beschäftigte aufweisen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen drittelmitbestimmten Aufsichtrat zu bilden. Eigene Studien demonstrierten, dass entgegen den rechtskräftigen Regelungen weniger als die Hälfte aller GmbHs im westdeutschen...