Die Anwendung des kartellrechtlichen Verbots des Marktmachtmissbrauchs nach Art 102 AEUV auf digitale Plattformen wirft eine Vielzahl dogmatischer Probleme auf. Mehrseitige Plattformmärkte sind durch indirekte Netzwerkeffekte geprägt, welche zu Preisanomalien und damit zur eingeschränkten...